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Thursday, 24. February 2005 |
1. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
c) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung der Regeln zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
d) Der Teilnehmerbetrag wird ohne weitere Ansprüche an den Teilnehmer zurückgezahlt, wenn die LAN nicht stattfindet!
2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer muss einen netzwerkfähigen, Viren- und Wurm-freien PC inklusive der notwendigen Peripheriegeräte mitbringen. Zudem benötigt er ein Twisted-Pair-Netzwerkkabel (min. CAT5), das mindestens 5m lang sein muss.
d) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
e) Den Anweisungen der Veranstalter ist immer Folge zu leisten.
f) Der Teilnehmer muss sich jeder Zeit mittels Personalausweis ausweisen können.
g) Jeder Teilnehmer akzeptiert mit der erfolgreichen Anmeldung zur LAN, dass sein Name, Nickname und Clanname im Internet veröffentlicht wird. Weitere personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt.
3. Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern ist nur auf Grund einer Sondergenehmigung der Veranstalter erlaubt. Das Mitbringen und Benutzen von Küchenmaschinen (Toaster, Waffeleisen etc.) muss angemeldet werden.
e) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. SIEHE Zusatz-Punkt 1
f) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
g) Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
h) Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen schnellstmöglich und nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. (Störungen sind unverzüglich dem Orga-Team freundlich und ruhig mitzuteilen. KEINES FALLS SELBER PROBLEME LÖSEN, wir verwenden u.a. Starkstrom = LEBENSGEFAHR)
i) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Zuwiderhandlung gegen diese Regeln und/oder geltendes Recht, der LAN, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu verweisen.
j) Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet, das Parken auf den Zufahrtsstraßen ist untersagt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
k) Das Einbringen von Waffen ist strikt untersagt. Sollte ein Teilnehmer durch Trunkenheit (nach Ermessen des Veranstalters) auffallen, so wird er für die Dauer der Ausnüchterung der Party verwiesen. Das Rauchen ist innerhalb des Saals ebenfalls untersagt, es wird aber eine Rauchmöglichkeit vor der Tür geben.
4. Turniere und Preisvergabe
Folgt noch
5. Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.) und diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter Regel 3 angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der ihm nicht direkt zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
Zusatz-Regel 1 Viren und Würmer
a) Jeder teilnehmende PC muss frei sein von schädlichen Programmen (Viren, Würmer, Trojaner,...), da sie massiv die Stabilität des Netzwerkes gefährden. Besonders gefährlich sind hierbei die Würmer. Sie betätigen sich neben Systemabstürzen auch als Netzwerkflooder und sind so eine zusätzliche Belastung für unser Netzwerk.
b) Jeder PC muss gegebenenfalls vor dem Anschluss an das Netzwerk durch eine vom Orga-Team ausgegebene, bootfähige CD auf Viren überprüft werden. Sollte ein Virus/Wurm gefunden werden, hat der Teilnehmer den zu entfernen. Auf der CD werden sich dazu Freeware-Virenscanner befinden.
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 11. January 2007 )
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